W E R T E R M I T T L U N G
Eine Pflicht bei Aufgabe des Gartens
Auch wenn sich abgebender und neuer Pächter über die Ablösesumme einig sind oder das Eigentum sogar verschenkt werden soll, besteht nach dem Pachtvertrag die Notwendigkeit, eine Wertermittlung durchführen zu lassen.
Außer der Ermittlung des Gesamtwertes ist die Bewertung eine Bestandsaufnahme und dient der Feststellung, welche Anpflanzungen und Baulichkeiten an einen Nachfolger übergeben werden dürfen bzw. der abgebende Pächter noch entfernen muss.
Der ermittelte Betrag zeigt nur die mögliche Höchstgrenze für den Verkauf des Eigentums auf.
Die Höhe des Verkaufspreises bis zur Höchstgrenze richtet sich nach dem Angebot und der Nachfrage.
Quelle: Stadtverband der Kleingärtner Chemnitz